Herr Schreiter missbraucht das Amtsblatt der Stadt Großschirma, um mit Vertretern des Stadtrates abzurechnen. Mehr noch, er unterstellt dem Stadtrat jegliche Bemühungen zur Stabilisierung des Einwohnermeldeamtes im Ansatz zu ersticken. Der Stadtrat hat zwar mehrheitlich Verhandlungen mit der Stadt Freiberg zur Übertragung der Aufgaben des Einwohnermeldeamtes von Großschirma nach Freiberg abgelehnt, lediglich 3 Stadträte und der Bürgermeister waren dafür, jedoch hat sich der Stadtrat mit großer Mehrheit (10xJa, 6xEnthaltung und 3xNein) für den Erhalt und die dauerhafte Absicherung des Einwohnermeldeamtes in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 ausgesprochen. Der Stadtrat ist also gewillt, anders als von Herrn Schreiter dargestellt, das Einwohnermeldeamt zu stabilisieren.
Damit hat der Stadtrat den Wunsch von knapp 570 Bürgern der Stadt Großschirma, welche sich in einer Petition für den Erhalt des Einwohnermeldeamtes ausgesprochen haben, auch umgesetzt.
Es wurden also nicht grundlos Türen zugeschlagen, sondern Gegenvorschläge aus dem Stadtrat heraus unterbreitet und angenommen, die den Bürgerwillen widerspiegeln.
Wenn Herr Schreiter wie ein bockiges Kleinkind im Bürgerblatt basisdemokratische Entscheidungen falsch darstellt, nur weil er mit seinem Vorschlag der Verlagerung des Einwohnermeldeamtes nach Freiberg im Stadtrat scheiterte, dann ist er zunehmend mit dem Amt als Bürgermeister überfordert und schadet diesem Amt mit derartigen Falschaussagen und Unterstellungen.
Gegen die Äußerungen von Herrn Schreiter im Bürgerblatt vom 18.01.2023 habe ich heute Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und eine kommunalrechtliche Prüfung durch das Landratsamt Mittelsachsen beantragt.
Ich erwarte eine Entschuldigung bzw. Richtigstellung von Herrn Schreiter im kommenden Bürgerblatt als auch im öffentlichen Teil der nächsten Stadtratssitzung am 23.01.2023.