Bei der Landtagssitzung am 1. Juni 2022 wird unter Tagesordnungspunkt 4 die Bauordnung und damit die 1.000 Meter-Abstandsregelung behandelt. Der mittelsächsische Landtagsabgeordnete Dr. Rolf Weigand (AfD) hat dazu einen Änderungsantrag (Drs 7/9980 – s. Anlage) eingebracht, fordert darin den 1.000 Meter-Mindestabstand ohne Ausnahmen und will laufende Verfahren, wie in Kleinschirma, nicht zulassen, wenn bis 31. Juli keine Baugenehmigung vorliegt.

Dr. Rolf Weigand dazu:

„Bereits letztes Jahr hatten wir einen Gesetzentwurf zum 1.000 Meter-Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnhaus eingebracht, was von CDU, Grünen, Linken und SPD abgelehnt wurde und somit der Wildwuchs seinen Lauf nahm.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Ausnahmen bis zum 30. September sowie dem Mindestabstand von 1.000 Metern erst ab fünf Häusern als Wohnsiedlung begeht die CDU zum eigenen Machterhalt erneut einen Kniefall vor den Grünen und opfert unsere Heimat.

Ich fordere mit meinem Änderungsantrag, welcher der Beschlusslage im Kreistag Mittelsachsen entspricht, einen 1.000 Meter-Mindestabstand zwischen Wohnhaus und Windrad ohne Ausnahmen. Zudem will ich die Einstellung aller Vorhaben für Standorte unter 1.000 Meter wie in Kleinschirma, wenn bis zur Frist 31.07.2022 keine Baugenehmigung vorliegt. Somit schaffen wir Sicherheit für die Bürger und schützen unsere Heimat. Mit einer namentlichen Abstimmung müssen die CDU-Abgeordneten gerade aus Mittelsachsen Farbe bekennen und der Öffentlichkeit beweisen, ob sie ihrem Gewissen und den Bürgern oder ihrem grünen Koalitionspartner verpflichtet sind.“

Hier der Link zum Änderungsantrag: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9980&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined